Die Stifter
Anke und Roland Koch, die Schirmherren des Tuberöse Sklerose Deutschland e.V., haben sich im Herbst 2012 dazu entschlossen, ihr Engagement für die Menschen, die an der Tuberösen Sklerose leiden, und deren Angehörige noch nachhaltiger zu gestalten, und dazu die Gründung einer Stiftung in die Wege geleitet.
Die Stiftung wurde am 19. April 2013 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Die Stiftung wurde am 19. April 2013 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.