Die bewerbungsfrist für den Forschungspreis 2015 ist abgelaufen. zur Zeit arbeitet die Jury. Die Preisträger werden nach der juryentscheidung hier veröffentlicht.
Tuberöse Sklerose- Forschungspreis 2015
Der Tuberöse Sklerose-Forschungspreis wird erstmals im Jahr 2015 von der Deutschen Tuberöse Sklerose Stiftung (Anke und Roland Koch-Stiftung) verliehen. Ausgezeichnet werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für innovative Leistungen auf dem Gebiet der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex (TSC), zugleich soll die weitere Erforschung des Krankheitsbildes gefördert werden.
ART UND DOTIERUNG DES PREISES
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und steht dem/der Preisträger/in im Rahmen der Forschungsarbeiten zur freien Verfügung. Der Tuberöse Sklerose-Forschungspreis kann auch an zwei Personen vergeben werden.
VERWENDUNGSRICHTLINIEN
Die Mittel sind zum Einsatz bei der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex (TSC) bestimmt. Dabei können sie frei für Geräte, Personal, Verbrauch oder Kongressreisen (nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes) eingesetzt werden.
Nach Ablauf von zwei Jahren legt der Preisträger einen Abschlussbericht vor, der von der Stiftung veröffentlicht wird.
Ein Verwendungsnachweis der Preisgelder ist der Stiftung nach jedem abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Nach Ablauf von zwei Jahren sind nicht verbrauchte Mittel zurückzuerstatten.
Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger/in dazu, die Stiftung in der Danksagung aller wissenschaftlichen Publikationen, die im Kontext dieser Fördermaßnahme entstanden sind, zu erwähnen und der Stiftung unaufgefordert Nachdrucke dieser Arbeiten zukommen zu lassen.
FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Preis wird an Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum verliehen; sofern die Rückkehr in den deutschsprachigen Raum geplant ist, kön- nen sich auch Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum, die in anderen Ländern tätig sind, bewerben.
Die Förderung erfolgt einmalig. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann die Einreichung eines Forschungsvorhabens nach vier Jahren erneut erfolgen. Gefördert werden insbesondere Projekte,
BEWERBUNGSVERFAHREN UND VERGABE DER FÖRDERLEISTUNGEN
Für den Forschungspreis können sich Wissenschaftler bewerben, die auf dem Gebiet der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex tätig sind. Dabei können sowohl Projekte der Grundlagenforschung, als auch solche mit direktem klinischen Bezug eingereicht werden.
Bewerbungen sind in deutscher Sprache bis zum 30. Juni 2015 elektronisch (info@ ts-stiftung.org) an den Vorstand der Stiftung zu richten. Einzureichen sind:
ART UND DOTIERUNG DES PREISES
Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und steht dem/der Preisträger/in im Rahmen der Forschungsarbeiten zur freien Verfügung. Der Tuberöse Sklerose-Forschungspreis kann auch an zwei Personen vergeben werden.
VERWENDUNGSRICHTLINIEN
Die Mittel sind zum Einsatz bei der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex (TSC) bestimmt. Dabei können sie frei für Geräte, Personal, Verbrauch oder Kongressreisen (nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes) eingesetzt werden.
Nach Ablauf von zwei Jahren legt der Preisträger einen Abschlussbericht vor, der von der Stiftung veröffentlicht wird.
Ein Verwendungsnachweis der Preisgelder ist der Stiftung nach jedem abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Nach Ablauf von zwei Jahren sind nicht verbrauchte Mittel zurückzuerstatten.
Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger/in dazu, die Stiftung in der Danksagung aller wissenschaftlichen Publikationen, die im Kontext dieser Fördermaßnahme entstanden sind, zu erwähnen und der Stiftung unaufgefordert Nachdrucke dieser Arbeiten zukommen zu lassen.
FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN
Der Preis wird an Wissenschaftler im deutschsprachigen Raum verliehen; sofern die Rückkehr in den deutschsprachigen Raum geplant ist, kön- nen sich auch Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum, die in anderen Ländern tätig sind, bewerben.
Die Förderung erfolgt einmalig. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann die Einreichung eines Forschungsvorhabens nach vier Jahren erneut erfolgen. Gefördert werden insbesondere Projekte,
- die dazu beitragen, die genetische Diagnostik zur Identifizierung der Ursachen und ggf. modifizierender Faktoren zu verbessern.
- die langfristige therapeutische Konzepte aufzeigen können, und Arbeiten, die neue Angriffspunkte für eine molekularpathologisch begründete Therapie bieten. Besonders vielversprechend erscheinen hier folgende molekulare Strukturen: mTORC1 und 2, Rheb, VEGF-D, MAPK, LKB1/AMPK. Die Projekte hierzu können sowohl aus dem präklinischen als auch dem klinischen Bereich stammen.
- die sich insbesondere mit populationsbasierten epidemiologischen Fragestellungen zur Erkrankung befassen sowie zur Entwicklung und Validierung von Früherkennungskonzepten zur Erkrankung mit dem Fernziel einer flächendeckenden Früherkennung beitragen.
- die zum Ziel haben, Biomarker zur besseren Vorhersage über den Verlauf der Erkrankung an sich oder von Einzelmanifestationen zu etablieren. Dies können sowohl grundlagenwissenschaftliche Arbeiten als auch anwendungsbezogene Untersuchungen sein.
- die die Versorgungssituation von erwachsenen Patienten beleuchten (Versorgungsforschung) bzw. Konzepte zur optimierten Versorgung erproben. Besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf der Versorgung geistig behinderter Betroffener liegen.
- die außerhalb der vorab genannten Bereiche liegen und sich durch besondere Innovativität hinsichtlich der Erforschung der Tuberösen Sklerose auszeichnen.
BEWERBUNGSVERFAHREN UND VERGABE DER FÖRDERLEISTUNGEN
Für den Forschungspreis können sich Wissenschaftler bewerben, die auf dem Gebiet der Erforschung des Tuberöse Sklerose Complex tätig sind. Dabei können sowohl Projekte der Grundlagenforschung, als auch solche mit direktem klinischen Bezug eingereicht werden.
Bewerbungen sind in deutscher Sprache bis zum 30. Juni 2015 elektronisch (info@ ts-stiftung.org) an den Vorstand der Stiftung zu richten. Einzureichen sind:
- Zusammenfassung des eigenen wissenschaftlichen Beitrags zum Forschungsgebiet (max. 3 Seiten à 34 Zeilen)
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis sowie bis zu zwei eigene Original-Publikationen
- Beschreibung geplanter Forschungsprojekte (max. 3 Seiten à 34 Zeilen)
- eine rechtsfähig unterschriebene Erklärung, aus der hervorgeht, dass die vom Antragsteller gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen und er sich verpflichtet, die Stiftung über Änderungen unverzüglich zu informieren.
Die Jury der Stiftung sichtet alle eingehenden Bewerbungen, bewertet jede zunächst für sich und führt dann eine vergleichende Bewertung durch. Die Jury besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes der Charité (Berlin), Prof. Dr. med. Karl M. Einhäupl, dem Direktor der Tuberous Sclerosis Clinic in Cincinnati (USA), Prof. Dr. med. David N. Franz, sowie den wissenschaftlichen Beratern der Stiftung. Die Stiftung kann darüber hinaus weitere Jury-Mitglieder benennen, insofern die Notwendigkeit des Einbezugs eines weiteren Experten zur hinreichenden Beurteilung des eingereichten Projektantrages besteht. Die Mitglieder der Jury können daneben ebenfalls Bewerber nominie- ren. Aus allen Bewerbungen und Nominierungen heraus unterbreitet die Jury dem Vorstand der Stiftung eine Empfehlung für den/die Preisträger/in. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Preises trifft der Stiftungsvorstand. Die Vergabe erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
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