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7.000 Euro für den Kampf gegen die Krankheit - Geburtstagsgäste spenden
Anlässlich des 70. Geburtstages des Präsidenten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Bernd Ehinger, spendeten die Gäste fast 7.000 Euro im Kampf gegen die heimtückische Erkrankung Tuberöse Sklerose. „Ich freue mich, dass anlässlich meines Geburtstages alle so großzügig waren und wir hiermit einen kleinen Beitrag für die Forschungsförderung leisten konnten“, sagte Präsident Bernd Ehinger. Das Handwerk unterstütze die Stiftung gerne, um zu zeigen, wie wichtig es sei, die Betroffenen und deren Familien bestmöglich zu unterstützen.
So können auch sie spenden
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Arbeit unserer Stiftung zu unterstützen:
Die Spende
Mit Ihrer Spende können wir direkt Projekte unterstützen, die Menschen, die an der Tuberösen Sklerose leiden, zu Gute kommen. Das sind Forschungsprojekte, die sich mit der Entstehung der Krankheit und ihrer Bekämpfung befassen, von der Grundlagenforschung über medizinische Forschung bis hin zur Versorgungsforschung. Aber auch Maßnahmen, die Menschen mit Tuberöser Sklerose Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder besondere unverschuldete Notlagen lindern. Sie können gezielt für eines der Projekte, die wir auf unserer Homepage beschreiben, spenden, oder allgemein für unsere Arbeit und wir wählen aus, welches der Projekte gerade besonders dringlich ist.
Die Zustiftung
Einen ganz anderen Ansatz verfolgt eine Zustiftung in unsere Stiftung. Damit erhöhen Sie das Stiftungskapital, das langfristig erhalten wird. Aus den Erträgen, die die Anlage des Stiftungskapitals abwerfen, werden dann die Ziele der Stiftung verfolgt.
Mit einer Zustiftung sorgen Sie für den langfristigen Bestand der Stiftung und die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln für den Stiftungszweck und helfen nachhaltig. Mit der Spende tragen Sie dazu bei, dass die jetzt anstehenden Aufgaben der Stiftung erfüllt werden können.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Der Stiftung wurde die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Wiesbaden zuerkannt. Daher kann die Stiftung über alle eingehenden Spenden und Zustiftungen Zuwendungsbestätigungen erteilen, die zur steuerlichen Abzugsfähigkeit im Rahmen der steuerlich anerkannten Höchstbeträge berechtigen.
Kuratorium
Die Stiftung wird in Zukunft ein Kuratorium einrichten. Diesem Kuratorium werden besondere Förderer angehören, die die Stiftung einmalig mit einer größeren Zustiftung unterstützt haben oder ihr eine regelmäßige Zustimmung in Höhe von jährlich mindestens 500 Euro zusagen oder sich in besonderer Weise für die Ziele der Stiftung engagieren.
Die Spende
Mit Ihrer Spende können wir direkt Projekte unterstützen, die Menschen, die an der Tuberösen Sklerose leiden, zu Gute kommen. Das sind Forschungsprojekte, die sich mit der Entstehung der Krankheit und ihrer Bekämpfung befassen, von der Grundlagenforschung über medizinische Forschung bis hin zur Versorgungsforschung. Aber auch Maßnahmen, die Menschen mit Tuberöser Sklerose Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen oder besondere unverschuldete Notlagen lindern. Sie können gezielt für eines der Projekte, die wir auf unserer Homepage beschreiben, spenden, oder allgemein für unsere Arbeit und wir wählen aus, welches der Projekte gerade besonders dringlich ist.
Die Zustiftung
Einen ganz anderen Ansatz verfolgt eine Zustiftung in unsere Stiftung. Damit erhöhen Sie das Stiftungskapital, das langfristig erhalten wird. Aus den Erträgen, die die Anlage des Stiftungskapitals abwerfen, werden dann die Ziele der Stiftung verfolgt.
Mit einer Zustiftung sorgen Sie für den langfristigen Bestand der Stiftung und die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln für den Stiftungszweck und helfen nachhaltig. Mit der Spende tragen Sie dazu bei, dass die jetzt anstehenden Aufgaben der Stiftung erfüllt werden können.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Der Stiftung wurde die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Wiesbaden zuerkannt. Daher kann die Stiftung über alle eingehenden Spenden und Zustiftungen Zuwendungsbestätigungen erteilen, die zur steuerlichen Abzugsfähigkeit im Rahmen der steuerlich anerkannten Höchstbeträge berechtigen.
Kuratorium
Die Stiftung wird in Zukunft ein Kuratorium einrichten. Diesem Kuratorium werden besondere Förderer angehören, die die Stiftung einmalig mit einer größeren Zustiftung unterstützt haben oder ihr eine regelmäßige Zustimmung in Höhe von jährlich mindestens 500 Euro zusagen oder sich in besonderer Weise für die Ziele der Stiftung engagieren.