Die Struktur der Stiftung
Die Stiftung wird vom Stiftungsvorstand verwaltet. Dieser übt das Budgetrecht aus und ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung. Die Arbeit des Stiftungsvorstandes wird im wesentlichen durch gesetzliche Vorschriften (Stiftungsgesetz und BGB) bestimmt.
Über die Unterstützung konkreter Projekte mit den vom Stiftungsvorstand zur Verfügung gestellten Mitteln entscheidet der Stiftungsbeirat.
Die Stiftung kann zu ihrer Beratung ein Kuratorium einsetzen (das ist bisher für unsere Stiftung noch nicht der Fall).
Über die Unterstützung konkreter Projekte mit den vom Stiftungsvorstand zur Verfügung gestellten Mitteln entscheidet der Stiftungsbeirat.
Die Stiftung kann zu ihrer Beratung ein Kuratorium einsetzen (das ist bisher für unsere Stiftung noch nicht der Fall).